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   BGH, 06.10.2005 - IX ZB 162/04   

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https://dejure.org/2005,12885
BGH, 06.10.2005 - IX ZB 162/04 (https://dejure.org/2005,12885)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2005 - IX ZB 162/04 (https://dejure.org/2005,12885)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - IX ZB 162/04 (https://dejure.org/2005,12885)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Entnahme eines Geldbetrags aus der Insolvenzmasse; Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Rechtsmittels

  • Judicialis

    InsVV § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 7
    Umfang des Auslagenersatzes des Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2006, 102
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 162/04
    Die bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts strittige Frage, ob § 8 Abs. 3 InsVV für das zweite Jahr und die Folgejahre der Insolvenzverwaltung dem Verwalter als pauschalen Auslagenersatz einmalig oder jährlich 10 %, monatlich höchstens 250 EUR, gewährt, ist zwar durch die Entscheidungen des Senats vom 23. Juli 2004 geklärt (IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715; IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, vgl. auch Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, ZInsO 2005, 760, 761).
  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 255/03

    Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Auslagenpauschsätze bei verspäteter Vorlage

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 162/04
    Die bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts strittige Frage, ob § 8 Abs. 3 InsVV für das zweite Jahr und die Folgejahre der Insolvenzverwaltung dem Verwalter als pauschalen Auslagenersatz einmalig oder jährlich 10 %, monatlich höchstens 250 EUR, gewährt, ist zwar durch die Entscheidungen des Senats vom 23. Juli 2004 geklärt (IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715; IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, vgl. auch Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, ZInsO 2005, 760, 761).
  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03

    Höhe des Auslagenpauschsatzes

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 162/04
    Die bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts strittige Frage, ob § 8 Abs. 3 InsVV für das zweite Jahr und die Folgejahre der Insolvenzverwaltung dem Verwalter als pauschalen Auslagenersatz einmalig oder jährlich 10 %, monatlich höchstens 250 EUR, gewährt, ist zwar durch die Entscheidungen des Senats vom 23. Juli 2004 geklärt (IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715; IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, vgl. auch Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, ZInsO 2005, 760, 761).
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZB 110/04

    Höhe des Auslagenpauschsatzes des Insolvenzverwalters bei mehrjähriger Dauer des

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 162/04
    Dadurch ist jedoch die bereits zuvor eingelegte Rechtsbeschwerde nicht unzulässig geworden; denn nunmehr erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2004 - IX ZB 110/04, ZVI 2005, 99).
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