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BGH, 06.10.2005 - IX ZB 162/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Entnahme eines Geldbetrags aus der Insolvenzmasse; Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Rechtsmittels
- Judicialis
InsVV § 8 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsVV § 7
Umfang des Auslagenersatzes des Insolvenzverwalters - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 2006, 102
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03
Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des …
Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 162/04
Die bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts strittige Frage, ob § 8 Abs. 3 InsVV für das zweite Jahr und die Folgejahre der Insolvenzverwaltung dem Verwalter als pauschalen Auslagenersatz einmalig oder jährlich 10 %, monatlich höchstens 250 EUR, gewährt, ist zwar durch die Entscheidungen des Senats vom 23. Juli 2004 geklärt (IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715; IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, vgl. auch Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, ZInsO 2005, 760, 761). - BGH, 23.07.2004 - IX ZB 255/03
Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Auslagenpauschsätze bei verspäteter Vorlage …
Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 162/04
Die bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts strittige Frage, ob § 8 Abs. 3 InsVV für das zweite Jahr und die Folgejahre der Insolvenzverwaltung dem Verwalter als pauschalen Auslagenersatz einmalig oder jährlich 10 %, monatlich höchstens 250 EUR, gewährt, ist zwar durch die Entscheidungen des Senats vom 23. Juli 2004 geklärt (IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715; IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, vgl. auch Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, ZInsO 2005, 760, 761). - BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03
Höhe des Auslagenpauschsatzes
Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 162/04
Die bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts strittige Frage, ob § 8 Abs. 3 InsVV für das zweite Jahr und die Folgejahre der Insolvenzverwaltung dem Verwalter als pauschalen Auslagenersatz einmalig oder jährlich 10 %, monatlich höchstens 250 EUR, gewährt, ist zwar durch die Entscheidungen des Senats vom 23. Juli 2004 geklärt (IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715; IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, vgl. auch Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, ZInsO 2005, 760, 761). - BGH, 02.12.2004 - IX ZB 110/04
Höhe des Auslagenpauschsatzes des Insolvenzverwalters bei mehrjähriger Dauer des …
Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 162/04
Dadurch ist jedoch die bereits zuvor eingelegte Rechtsbeschwerde nicht unzulässig geworden; denn nunmehr erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2004 - IX ZB 110/04, ZVI 2005, 99).